Das tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse, ohne Personen) und das zGG (zulässiges Gesamtgewicht, inklusive Personen) beziehen sich beide auf die maximale Masse, die ein Fahrzeug bewegen darf
Sie haben aber unterschiedliche Bedeutungen:
Seit dem 1. Dezember 2023 wird die tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld "F.1") anstelle der zGG (zulässiges Gesamtgewicht, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld "F.2") für die Berechnung der Maut herangezogen.
Fahrzeuge, deren tzGm 3,5t übersteigen, die Ihre Zulassung jedoch vor dem 01.12.2023 erhalten haben und vor dem 01.12.2023 ein zGG von nicht mehr als 3,5t aufwiesen, können bis zum 31.01.2029 weiterhin Vignetten und Streckenmauten für Fahrzeuge bis 3,5t tzGm erwerben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das zGG die gesetzliche Beschränkung für das Gesamtgewicht eines Fahrzeugs auf der Straße darstellt, während die tzGm die technisch zulässige Masse ist, die das Fahrzeug laut den technischen Spezifikationen des Herstellers tragen kann. Es ist wichtig, beide Grenzen zu beachten, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Gültigkeit ab sofort oder auf Wunsch später.
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