Das zGG (zulässiges Gesamtgewicht) und das tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse) beziehen sich beide auf die maximale Masse, die ein Fahrzeug tragen oder ziehen darf, aber sie haben unterschiedliche Bedeutungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das zGG die gesetzliche Beschränkung für das Gesamtgewicht eines Fahrzeugs auf der Straße darstellt, während die tzGm die technisch zulässige Masse ist, die das Fahrzeug laut den technischen Spezifikationen des Herstellers tragen kann. Es ist wichtig, beide Grenzen zu beachten, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Ab dem 1. Dezember 2023 wird die tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld "F.1") anstelle der zGG (zulässiges Gesamtgewicht, Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld "F.2") für die Berechnung der Maut herangezogen.
Fahrzeuge, deren tzGm 3,5t übersteigen, die Ihre Zulassung jedoch vor dem 01.12.2023 erhalten haben und vor dem 01.12.2023 ein zGG von nicht mehr als 3,5t aufwiesen, können bis zum 31.01.2029 weiterhin Vignetten und Streckenmauten für Fahrzeuge bis 3,5t tzGm erwerben.
Gültigkeit ab sofort oder auf Wunsch später.
Gültigkeit ab sofort oder auf Wunsch später.
Gültig vom 01.12.2024 bis zum 31.01.2026