Wenn Sie nach Österreich reisen möchten, müssen Sie die Bestimmungen zur Maut beachten. Allgemein gilt: Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm fallen unter die Vignettenpflicht, während Fahrzeuge über 3,5 t tzGm eine streckenbezogene Maut entrichten müssen. Die Höhe der streckenbezogenen Maut ist u.a. von der Länge der gefahrenen Strecke abhängig. Für die Erfassung der gefahrenen Strecke (streckenbezogene Maut) müssen Sie eine GO-Box erwerben. Unabhängig von der Vignettenpflicht und der streckenbezogenen Maut, existiert in Österreich auch die Streckenmaut für Sondermautstrecken.
Alle Fahrzeuge bis 3,5 t tzGm benötigen eine Vignette. Fahrzeuge über 3,5 t tzGm müssen eine streckenbezogene Maut entrichten. Im Folgenden finden Sie die verschiedenen Regelungen zu den jeweiligen Fahrzeugtypen.
Motorräder benötigen in Österreich eine Vignette.
Als Pkw-Fahrer benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine Vignette und müssen keine streckenbezogene Maut entrichten. Dies gilt, solange Ihr Pkw nicht mehr als 3,5 tzGm wiegt. Sollte Ihr Fahrzeug über 3,5 t tzGm wiegen, entfällt die Vignettenpflicht und Sie müssen eine GO-Box für die Erhebung der streckenbezogenen Maut erwerben. Diese GO-Box muss auch auf mautfreien (vignettenfrei/nicht streckenbezogen) Strecken aktiviert bleiben.
Anhänger sind in Österreich nicht vignettenpflichtig. Jedoch ist das Gewicht Ihres Zugfahrzeugs, wie z.B. eines Pkws, entscheidend. Als Pkw-Fahrer benötigen Sie für Ihr Fahrzeug eine Vignette und müssen keine streckenbezogene Maut entrichten. Dies gilt, solange Ihr Pkw nicht mehr als 3,5 tzGm wiegt. Sollte Ihr Fahrzeug über 3,5 t tzGm wiegen, entfällt die Vignettenpflicht und Sie müssen eine GO-Box für die Erhebung der streckenbezogenen Maut erwerben. Diese GO-Box muss auch auf mautfreien (vignettenfrei/nicht streckenbezogene) Strecken aktiviert bleiben.
Die Vignette für Österreich wird durch zwei Fahrzeugklassen unterschieden:
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Gültigkeit ab sofort oder auf Wunsch später.
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