Zuletzt aktualisiert: 21.11.2025
Lesezeit:
5
Minuten
Wer mit Tieren unterwegs ist oder den Kauf bzw. Verkauf eines Tieres plant, muss in Österreich eine Reihe von Bestimmungen beachten. Ob Hund, Katze, Pferd oder Nutztier – für jede Tierart gelten eigene Vorgaben zu Transport, Registrierung und Dokumentation. Gleichzeitig stellt sich für viele Tierhalter die Frage, wie sie ihre Vierbeiner sicher und stressfrei durch Österreich bewegen können, sei es im Rahmen eines Urlaubs, eines Umzugs oder beim Transport zum neuen Besitzer.
Damit Tierwohl, Rechtssicherheit und eine reibungslose Reise gewährleistet sind, ist es wichtig, sich vorab über die österreichischen Vorschriften zu informieren. Dazu gehören etwa die erforderlichen Papiere, Transportanforderungen, Meldepflichten und mögliche Einschränkungen. Eine gute Vorbereitung sorgt nicht nur für entspannte Abläufe, sondern schützt auch vor unangenehmen Überraschungen auf der Straße oder an der Grenze.
Einreise mit Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen…)
Die wichtigsten Dokumente und Bestimmungen
- Kennzeichnung: Das Tier muss entweder durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein.
- Impfung: Eine gültige Tollwutimpfung ist vorgeschrieben und dazu erst 21 Tage nach der Grundimmunisierung gültig. Zusätzlich ist zu beachten, dass das Tier mindestens 12 Wochen alt sein muss, um geimpft zu werden.
- EU-Heimtierausweis: Der EU-Heimtierausweis muss für das jeweilige Tier mitgeführt werden.
- Mindestalter: Welpen können aufgrund der Wartezeit nach der Tollwutimpfung erst frühestens im Alter von 15 Wochen einreisen.
- Einreise aus Drittstaaten: Eine Tiergesundheitsbescheinigung könnte zusätzlich zum Ausweis und zur Tollwutimpfung gefordert werden.
- Maximalanzahl: Maximal 5 Tiere dürfen mit Ihnen einreisen. Wichtig: Diese Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Wenn sie jedoch zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen mitgebracht werden, darf diese Anzahl überschritten werden. Die Tiere müssen dabei mindestens 6 Monate alt sein und ein schriftlicher Nachweis muss dafür vorliegen, dass sie für eine der genannten Veranstaltungen registriert sind.
- Artenschutz:Wenn Sie Tiere mitnehmen wollen, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) fallen, könnten zusätzliche Dokumente erforderlich sein.
- Transportmittel: Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die spezifischen Regeln für Ihre Haustiere bei dem jeweiligen Transportmittel.
Regeln während des Aufenthalts
- Badeseen: Insbesondere in der Badesaison sind Hunde oft in stark frequentierten Gebieten nur zu bestimmten Zeiten oder in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Achten Sie daher auf die lokalen Regeln.
- Maulkorb- oder Leinenpflicht und Kotbeutel: Oft besteht in vielen Regionen eine Leinenpflicht. Zusätzlich müssen Sie Kotbeutel mitführen. In einzelnen Gemeinden oder öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es zusätzlich eine Maulkorbpflicht.
- Verkehrssicherheit: Während der Fahrt sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Tier mit einer speziellen Reisebox oder einem Sicherheitsgurt zu sichern.
- Unterkunft: Sie sollten sich vor Reiseantritt informieren, welche Unterkünfte Tiere erlauben und ob es damit zusammenhängende Einschränkungen oder Zusatzkosten gibt.
Einreise mit Pferden
Die wichtigsten Dokumente und Bestimmungen
- Gesundheitszeugnis: Gemäß den Richtlinien 90424, muss für das Tier ein Gesundheitszeugnis vom deutschen Amtstierarzt ausgestellt werden.
- Impfbescheinigung: Eine gültige Impfbescheinigung muss mitgeführt werden. Zusätzlich benötigen 1998 geborene Pferde einen Equidenpass.
- Meldung an den österreichischen Amtstierarzt: Es muss eine Meldung durch den deutschen Amtstierarzt an den für den Bestimmungsort zuständigen österreichischen Amtstierarzt übermittelt werden.
Durchfuhr von Pferden
- Gesundheitszeugnis: Gemäß den Richtlinien 90424, muss für das Tier ein Gesundheitszeugnis vom deutschen Amtstierarzt ausgestellt werden.
- Impfbescheinigung: Eine gültige Impfbescheinigung muss mitgeführt werden. Zusätzlich benötigen 1998 geborene Pferde einen Equidenpass.
- Animomeldung: Das ist die Meldung des deutschen Amtstierarztes an den österreichischen Amtstierarzt, welcher für jenes Gebiet zuständig ist, wo der Grenzaustritt erfolgt.
- Meldung an die Zentralbehörde Veterinärverwaltung: Das ist die Meldung des deutschen Amtstierarztes an die Zentralbehörde: Veterinärverwaltung (A-1030 Wien, Radetzkystr. 2)
Aufenthalt mit Pferd
Österreich bietet zahlreiche Möglichkeiten, gemeinsam mit dem Pferd eine entspannte oder sportlich-aktive Auszeit zu genießen. Die Kombination aus idyllischer Natur, gut ausgebauten Reitwegen und spezialisierten Unterkünften macht Österreich zu einem beliebten Ziel für Reiturlaub.
Damit der Urlaub mit dem Pferd reibungslos funktioniert, lohnt es sich, einige Dinge im Vorfeld gut zu organisieren. Zuerst sollte man klären, wie die Unterbringung des Pferdes aussieht: Also ob Box, Offenstall oder Paddock verfügbar sind, welches Futter angeboten wird und ob genügend Weidegang möglich ist. Auch eine sichere Sattelkammer oder ein Waschplatz können wichtig sein – je nachdem, wie intensiv man reiten möchte.
Ebenso wichtig: Dokumente und Gesundheitsnachweise. Der Equidenpass muss immer mit, und es ist sinnvoll, sich vorab zu erkundigen, ob die Unterkunft bestimmte Impfungen oder Vorsorge verlangt.
Vor der Anreise sollte man außerdem die Transportplanung durchdenken. Dazu gehören genügend Pausen für das Pferd, eine möglichst stressarme Route sowie die Kontrolle des Hängers vor dem Start. Auch ein Blick auf Maut- und Streckenregelungen ist hilfreich. Über unseren Service können Sie die digitale Vignette für Österreich einfach und stressfrei online kaufen – ideal, wenn Sie mit Pferdeanhänger oder Transporter unterwegs sind.
Vor Ort ist es gut zu wissen, wo sich Tierarzt, Hufschmied oder Notfallkontakte befinden. Außerdem sollte man sich vorher mit den lokalen Reitregeln, Naturschutzgebieten und den erlaubten Reitwegen vertraut machen, damit es keine Überraschungen gibt.
Kurz gesagt: Gute Vorbereitung, passende Unterbringung und das Beachten regionaler Bestimmungen sorgen dafür, dass sowohl Reiter als auch Pferd entspannt und sicher durch den Urlaub kommen.
Tiere verkaufen
Da sich die Gesetzeslage in Österreich aufgrund von illegalem und unter schrecklichen Bedingungen laufenden Tierhandel stark geändert hat, gibt es neue und verschärfte Regeln, die nicht nur die Verkäufer, sondern auch die Käufer betreffen. Bitte beachten Sie, dass sich gesetzliche Bestimmungen ändern können. Informieren Sie sich im Zweifel zusätzlich bei den zuständigen Behörden oder einem Rechtsanwalt.
Durch den Internethandel hat sich das Problem mit dem illegalen Tierhandel noch weiter verbreitet. Die Tiere werden unter unwürdigen Bedingungen gehalten und sind oft zu jung, nicht gechipt, nicht entwurmt, ungeimpft und daher oft auch krank. 2017 wurde endlich das Tierschutzgesetz geändert und der Verkauf von Tieren im Internet neu geregelt. Die Behörden haben dadurch die Möglichkeit, die Missstände besser zu kontrollieren und gegen Missstände vorzugehen. Personen oder Organisationen (z.B. Tierschutzvereine) benötigen seitdem eine behördliche „Bewilligung zur Tierhaltung“ oder eine Zuchtmeldung, um Tiere öffentlich anzubieten. Zusätzlich gibt es aber auch Ausnahmen für die Vermittlung von einzelnen, individuell bestimmten Tieren durch Privatpersonen.
Mit der neuen Novelle des Tierschutzgesetzes wurden weitere Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel eingeführt. Was das für Sie bedeutet, erklären wir Ihnen jetzt:
- Auch der Erwerb dieser offensichtlich illegal angebotenen Tiere (z.B. aus einem Kofferraum oder auf öffentlichen Plätzen) wird jetzt unter Strafe gestellt. Das heißt, nicht nur die Verkäufer, sondern auch die Käufer bekommen eine Strafe, da diese das Tierleid ebenfalls unterstützen.
Wer darf Tiere zum Verkauf anbieten?
Folgende Personen und Organisationen dürfen Tiere öffentlich anbieten (verkaufen oder verschenken):
- Privatpersonen: Privatpersonen, die für einzelne, individuell bestimmte Tiere, Interessenten suchen. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch dabei erfüllt werden: 1. Das Tier darf oder kann nicht bei seinen bisherigen Haltern bleiben. 2.Das Tier muss älter als 6 Monate sein - Bei Hunden und Katzen müssen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sein. 3.Hunde müssen nachweislich seit mindestens 16 Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sein.
- Organisationen und Personen, die gewerblich tätig sind: Organisationen, die gewerblich oder sonstig wirtschaftlich tätig sind und über eine Bewilligung ihrer Tierhaltung verfügen. Das sind beispielsweise Tierschutzvereine, Zoohandlungen und Tierheime.
- Halter von landwirtschaftlichen Tieren: Dazu zählen: Pferde und Pferdeartige, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Strauße und Nutzfische.
- Behördlich gemeldete Züchter
- Züchter, die von der behördlichen Meldung ausgenommen sind: Züchter, die von der behördlichen Meldung ausgenommen sind und nicht regelmäßig sowie nicht gewinnorientiert verkaufen. Zu den betroffenen Tieren gehören: Zierfische, domestizierte Ziervögel, domestiziertes Geflügel, Kleinnager und Kaninchen.
Darauf sollten Sie also achten, wenn Sie Tiere nach Österreich bringen, um sie dort zu verkaufen.
Tiere kaufen
Wie auch überall sonst, ist es beim Tierkauf in Österreich entscheidend, sich vorab gründlich zu informieren und die Entscheidung gut zu überdenken. Achten Sie dabei ganz genau auf die Herkunft des Tieres, den Gesundheitszustand und natürlich die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wie Impfungen und Mikrochipping. Außerdem sollte ein Tierkauf in Bezug auf die Verantwortung und Kosten für Haltung und Pflege gut überlegt sein. Die Tiere können sich nicht aussuchen, wohin sie kommen und es ist Ihre Pflicht als neuer Halter, dem Tier das bestmögliche Leben zu bieten.
Vor dem Kauf
- Verantwortung übernehmen: Bevor Sie sich ein Tier kaufen, bedenken Sie die Verantwortung. Ein Haustier ist eine langfristige Verpflichtung und steht unter Ihrem Schutz.
- Kosten: Nicht nur der Kaufpreis und die Anschaffungskosten müssen berücksichtigt werden. Die laufenden Kosten für Futter, Tierarzt, Versicherung und sonstiges können höher ausfallen, als Sie erwarten.
- Die richtige Tierart wählen: Jede Tierart hat individuelle Bedürfnisse und Sie müssen sich vorher über den Zeitaufwand, den Platzbedarf und die benötigte Pflege des Tieres informieren.
- Mitleidskäufe vermeiden: Auch, wenn es schwerfällt, macht der Kauf aus Mitleid die Massenzuchten leider nur noch schlimmer.
- Gesetzliche Vorschriften beachten: Neben dem Tierschutzgesetz, sollten Sie sich auch über spezielle Regelungen oder das Verbot von Qualzuchten informieren.
Beim Kauf
- Seriöse Anbieter finden: Sie sollten Tiere auf jeden Fall nur aus dem Tierheim, von seriösen Züchtern oder registrierten Händlern kaufen. Unseriöse Anbieter, vor allem aus dem Internet sollten Sie unbedingt vermeiden.
- Gesundheitszustand der Tiere: Schauen Sie sich das äußere Erscheinungsbild ganz genau an. Seien Sie vorsichtig bei Anzeichen von Krankheit wie beispielsweise tränenden Augen oder Schnupfen. Auch die Unterbringung kann wichtige Aufschlüsse geben. Ist diese sauber, hygienisch und artgerecht oder verdreckt?
- Dokumente: Achten Sie darauf, ob alle nötigen Dokumente vorhanden sind. Dazu zählt ein schriftlicher Kaufvertrag, ein Heimtierausweis (Beinhaltet Nachweise der Impfungen und des Mikrochips), eine tierärztliche Bescheinigung (Nachweise über die regelmäßige Entwurmung und die erste Impfung)
- Das Muttertier: Ist es möglich, das Muttertier zu sehen? Ein seriöser Züchter wird Ihnen diese Bitte ermöglichen. Achten Sie auch bei dem Muttertier auf das äußere Erscheinungsbild.
- Herkunft: Wenn die Tiere aus dem Ausland kommen, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Züchter holen diese oft aus schrecklichen Massenzuchten und die Tiere könnten krank sein. Da am besten den Züchter melden.
- Verhalten des Verkäufers: Stellt der Verkäufer viele Fragen? Ein seriöser Züchter wird Ihnen viele Fragen stellen, um sicherzugehen, dass das Tier in gute und fähige Hände kommt. Außerdem wird er für weitere Fragen zur Verfügung stehen, auch wenn Sie das Tier bereits gekauft haben.
Welche Strafen gibt es für den illegalen Tierhandel?
In Österreich wird der illegale Handel mit Tieren – besonders mit Hunden und Katzen – streng verfolgt. Das betrifft sowohl Verkäufer als auch Käufer. Ziel ist es, Tierleid zu verhindern und unseriöse Händler zu stoppen.
Wer ein Tier verkauft oder kauft, das ohne gesetzlich vorgeschriebene Dokumente, zu jung, nicht gekennzeichnet oder unter unzulässigen Bedingungen angeboten wird, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes, der Anzahl der betroffenen Tiere, danach ob es sich um eine Wiederholungstat handelt und der Gefährdung des Tierwohls. Um die 3.500 bis 7.500 Euro gehen die Strafen ungefähr.
Wenn der Verdacht besteht, dass das Tier illegal eingeführt, gehandelt oder verkauft wurde, kann es von den Behörden: beschlagnahmt, tierärztlich untersucht und in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden.
In besonders schweren Fällen – etwa wenn Tiere bewusst vernachlässigt, gequält oder unter lebensgefährlichen Bedingungen transportiert wurden – kann zusätzlich: ein Strafverfahren eingeleitet werden, was weiterführende Sanktionen, Auflagen oder Anzeigen nach sich ziehen kann.
Bei schweren oder wiederholten Verstößen können Behörden: die Tierhaltung untersagen, die Gewerbeberechtigung entziehen oder künftige Tiertransporte verpflichtend kontrollieren.
Illegaler Tierhandel wird in Österreich streng geahndet.
Nicht nur Verkäufer, sondern auch Käufer können bestraft werden, wenn sie wissentlich oder fahrlässig Tiere aus illegalen Quellen erwerben. Diese Maßnahmen sollen:
- Tierleid verhindern
- unseriöse Händler stoppen
- gesundheitliche Risiken minimieren
- den legalen, transparenten Tierhandel stärken
Das DMC-Team wünscht Ihnen eine schöne Reise!
Wir wünschen Ihnen und Ihren Tieren eine schöne Reise nach Österreich. Vergessen Sie nicht, sich über die Mautregelungen des Landes zu informieren. Weitere Informationen zur Maut finden Sie in unserem Ratgeber. Wenn Sie sich gerne über die allgemeinen Reiseinformationen LINK oder über die Verkehrsregeln LINK in Österreich informieren möchten, schauen Sie auch gerne in unseren Ratgeber. Gerne können Sie auch unseren Routenplaner benutzen, um Ihre Reise besser planen zu können und damit einhergehende Mautprodukte angezeigt zu bekommen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere E-Mail.
FAQ zum reisen, verkaufen und kaufen von Tieren in Österreich
Ein Tier kann illegal angeboten sein, wenn z. B. keine ordnungsgemäßen Dokumente vorliegen, keine gültige Kennzeichnung (Mikrochip/Tätowierung) vorhanden ist, Mindestalter nicht eingehalten wurde oder das Tier ohne Bewilligung zum Verkauf angeboten wird.
Mindestens: Heimtierausweis, Nachweis der Mikrochip- oder Tätowierungskennzeichnung, Angaben zur Impfung (z. B. Tollwut), Herkunftsangaben, bei Hunden ggf. Meldung in der Heimtierdatenbank. Ein seriöser Verkäufer stellt zudem einen schriftlichen Kaufvertrag aus.
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie als Käufer zur Verantwortung gezogen werden – z. B. durch behördliche Maßnahmen, Rückgabe des Tieres oder Strafverfahren. Zudem kann das Tier gesundheitliche Risiken aufweisen, und Ihre Rechte?—z. B. Rückgabe oder Entschädigung?—können eingeschränkt sein.
Bei Verstößen gegen Verkaufsverbote (z. B. öffentliches Anbieten) drohen Geldstrafen von bis zu etwa € 3.750 im Ertstfall; bei Wiederholungen bis zu € 7.500 oder mehr. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Auch bei unentgeltlicher Abgabe kann das Verhalten illegal sein, wenn Umgehungen stattfinden oder die Abgabe systematisch wie ein Verkauf betrieben wird. Entscheidend ist, ob die Vorschriften umgangen werden sollen bzw. eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Kontaktieren Sie die zuständige Behörde (z. B. Veterinäramt oder Tierschutzbehörde) und melden Sie den Verdacht. Unterstützen Sie ggf. mit Informationen (Anbieter, Inserat, Zustand des Tieres). So helfen Sie auch dem Tierschutz.