Die Sondermaut wird in Österreich als Streckenmaut (früher Videomaut) bezeichnet (Achtung: Verwechslungsgefahr mit der streckenbezogenen Maut). Die Streckenmaut wird für bestimmte Strecken erhoben, die weder einer Vignettenpflicht, noch einer streckenbezogenen Maut unterliegen. D. h. auch wenn Sie eine Vignette für die Nutzung von Autobahnen erworben haben oder bereits mit Hilfe der GO-Box Ihre streckenbezogene Maut entrichtet haben, gibt es Streckenabschnitte, für die eine zusätzliche Gebühr (Sondermaut) anfällt. Die Sondermaut gilt somit für alle, die diese bestimmte Strecke nutzen möchten.
Alle Fahrzeughalter, die eine Sondermautstrecke nutzen möchten, müssen die Streckenmaut bezahlen. Fahrzeuge mit einer (digitalen) Vignette bezahlen einen zusätzlichen Betrag zu ihrer Vignette und müssen einen Pass für die Nutzung der Sondermautstrecke erwerben (vor Ort oder digital bei uns. Fahrzeuge, die einer streckenbezogenen Maut unterliegen, müssen keinen Pass für die Streckenmaut erwerben. Der Betrag wird automatisch beim Befahren der Strecke durch die GO-Box berücksichtigt.
Sondermautstrecken sind oft Tunnel oder Passstraßen in Österreich, da die Instandhaltung dieser Strecken mit höheren Kosten verbunden ist. Sollten Sie also eine Streckenmaut passieren, müssen Sie eine zusätzliche Gebühr bezahlen. Diese Gebühr ist wie bei der Vignette ein Pauschalbetrag, der sich je nach Fahrzeugklasse (über oder unter 3,5 t tzGm) unterscheidet. Außerdem ist zu beachten, dass die meisten Sondermautstrecken durch vignettenpflichtige Zufahrtsstraßen oder streckenbezogene Zufahrtsstraßen erreicht werden können. Daher sollten Sie immer, unabhängig von der Sondermautstrecke, eine Vignette oder eine GO-Box erwerben.
Die folgenden Tunnel und Passstraßen sind Sondermautstrecken. Daher müssen Sie für die Nutzung eine zusätzliche Gebühr bezahlen:
Die folgenden Tunnel sind keine Sondermautstrecken, d.h. es fallen zusätzlich zu Ihrer bereits erworbenen Vignette oder der Entrichtung der streckenbezogenen Maut keine Gebühren an. Somit stellen der Landecker Tunnel und der Pfändertunnel eine Ausnahme dar, da die meisten Tunnel und Passstraßen in Österreich Sondermautstrecken sind.
Es ist zu beachten, dass für den Landecker Tunnel eine Vignettenpflicht gilt, während die Vignettenpflicht beim Pfändertunnel für Motorräder und Pkws entfällt.
Das DMC-Team wünscht Ihnen viel Spaß auf Ihrer Reise!