Die Grenze zwischen Österreich und Italien erstreckt sich über 404 km und verläuft entlang der Alpen. In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Reise. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu Ihrem Urlaub: Gibt es Grenzkontrollen? Wie lauten die Einreisebestimmungen? Welche Grenzübergänge können Sie nutzen? Außerdem informieren wir Sie darüber, welche Mautregelungen (Vignettenpflicht, streckenbezogene Maut und Streckenmaut bzw. Sondermaut) in den beiden Ländern gelten.
Zwischen Österreich und Italien besteht freier Waren- und Personenverkehr. Das bedeutet, es finden keine Grenzkontrollen statt. Die Grenzpolizei ist aber befugt, stichprobenartig Identitätskontrollen durchzuführen. Für die Einreise sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. Eine Visumpflicht besteht für EU-Bürger nicht.
Zwischen Österreich und Italien gibt es eine Vielzahl von Grenzübergängen, die von Reisenden genutzt werden können. Die folgenden Grenzübergänge zählen zu den bekanntesten Möglichkeiten, von Österreich nach Italien zu gelangen:
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie eine Vignette benötigen oder streckenbezogene Mautgebühren fällig werden.
Für die Nutzung der österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetze fallen Gebühren in Form der Vignettenpflicht an. Demnach benötigen Fahrzeuge bis 3,5 t eine Vignette, die Sie ganz einfach von zuhause aus bei uns digital erwerben können. Sie können für Ihre Reise je nach Fahrzeugklasse zwischen verschiedenen Laufzeiten bzw. Gültigkeitszeiträumen (1-Tages Vignette, 10-Tages Vignette, etc.) wählen.
Jedoch gibt es auch vignettenfreie Autobahnen. Inwiefern das Umfahren der Maut sinnvoll für Sie ist, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.
Beachten Sie, dass für Fahrzeuge über 3.5 t zGG die Vignettenpflicht entfällt und stattdessen eine streckenbezogene Maut entrichtet werden muss. Diese streckenabhängige Maut wird mithilfe einer sog. GO-Box abgerechnet, die Sie für die Erfassung in Ihrem Fahrzeug installiert haben müssen.
Neben der Vignettenpflicht und der streckenbezogenen Maut, existiert in Österreich die Streckenmaut (Sondermaut) für Sondermautstrecken. Diese Streckenmaut umfasst bestimmte Tunnel und Passstraßen für deren Nutzung Sie, unabhängig von der Vignettenpflicht und der Entrichtung der streckenbezogenen Maut, zusätzliche Gebühren bezahlen müssen. Welche Tunnel genau dazu zählen und was Sie alles bei der Streckenmaut (Sondermaut) (dieser Link bringt Sie zu allen wichtigen Informationen bezüglich der Streckenmaut und den dazugehörigen Strecken) beachten müssen, können Sie in unserem Ratgeber herausfinden.
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie eine Vignette benötigen oder streckenbezogene Mautgebühren fällig werden..
Es gibt keine Vignettenpflicht in Italien. Stattdessen wird eine streckenbezogene Maut erhoben. Außerdem fallen zusätzliche Gebühren für bestimmte Tunnel sowie Pass-Straßen, Autoverladungen (Transport fahrtauglicher und für den Verkehr zugelassener Kraftfahrzeuge mit einem Zug) und die sogenannte “City-Maut” an.
Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig, während für Schnellstraßen keine Gebühren anfallen. Die Autobahnmaut setzt sich aus der gefahrenen Strecke je nach Fahrzeugklasse (Anzahl der Achsen) zusammen und wird an den Mautstationen entrichtet. In Italien existieren für die Bezahlung geschlossene und offene Mautstationen sowie ein Free-Flow-System:
Sie können an den Mautstationen immer bar bezahlen, teilweise auch mit Kredit- oder Bankkarte. Darüber hinaus existieren auch noch die ADAC Mautbox, der Telepass, bip & go sowie die Camper Mautbox. Mit diesen können Sie bargeldlos und ohne anzuhalten Ihre Maut entrichten und die gelb markierten Telepass-Spuren (T-Symbol) an den Mautstationen nutzen. Für diese Option benötigen Sie einen Transponder (Sendegerät) mit Vertrag, durch den die Maut automatisch von dem hinterlegten Konto abgezogen wird. Außerdem fallen zusätzliche Nutzungsgebühren an.
Beachten Sie auf Ihrer Reise, dass es gebührenpflichtige Tunnel in Italien gibt. Dazu zählen:
Achten Sie darauf, dass es gebührenpflichtige Tunnel in Italien gibt, die Italien mit der Schweiz verbinden. Wir informieren Sie gerne darüber, was genau unter Autoverladungen (Autozüge) verstanden wird. Die folgenden Tunnel zählen zu den Autoverladungen:
Für die Zufahrt zu den verkehrsbeschränkten Zonen (ZTL) bzw. Innenstädten werden Gebühren erhoben. Die City-Maut wird pauschal und nicht streckenbezogen berechnet. Sie bezieht sich auf die Innenstädte von Mailand, Bologna und Palermo.
Mailand:
Für die Zufahrt in die ZTL der Innenstadt “Area C” brauchen Sie zu bestimmten Zeiten (Mo - Fr: 7.30-19.30 Uhr) ein kostenpflichtiges Ticket. Dieses können Sie online erwerben. Zudem müssen Sie das Ticket nach Erwerb online aktivieren (am selben Tag oder spätestens am darauffolgenden Tag).
Zu der “Area C” zählt die historische Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings “Cerchia die Bastioni”. Informieren Sie sich vorab, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug einfahren dürfen, da u. a. Benzinfahrzeuge mit Abgasnormen Eur 0-3 nicht in die “Area C” dürfen. Darüber hinaus sind bestimmte Fahrzeuge wie Elektro- und Hybridautos (ausgenommen Hybrid-Autos mit Emissionsbetrag von CO2 > 100g/km) sowie Fahrzeuge, die zur Beförderung von Behinderten dienen, von der Gebührenpflicht befreit. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei der Stadt Mailand stellen.
Bologna:
Für die Zufahrt in die ZTL der Innenstadt brauchen Sie zu bestimmten Zeiten (täglich von 7.00-20.00 Uhr) ein kostenpflichtiges Ticket. Dieses können Sie online erwerben. Zudem müssen Sie das Ticket noch vor der Nutzung online aktivieren. Außerdem können Sie sich auch ein Ticket an den BomoB-Schaltern auf der Piazza Manfredi Azzarita 4 (Eingang Via Calori 4E) und der Via Piero Gobetti 52 ziehen.
Beachten Sie, dass das Ticket Sie nicht dazu befähigt, die “Zone T” zu befahren, da diese sowie der Bereich der Universität einem Fahrverbot unterliegen. Außerdem sollten Sie sich vorab informieren, ob Ihr Fahrzeug aufgrund bestimmter Abgasnormen in die Innenstadt darf. Darüber hinaus können Elektrofahrzeuge von der Gebührenpflicht befreit werden.
Palermo:
Für die Zufahrt in die ZTL der Innenstadt brauchen Sie zu bestimmten Zeiten (Mo-Fr: 8.00-20.00 Uhr sowie die Nacht-ZFL freitags 23-24 Uhr, samstags und sonntags 0-6 Uhr) einen gebührenpflichtigen Zugangspass (Ticket). Die Zone umfasst die Bereiche Piazza Giulio Cesare bis zur Via Cavour sowie von der Porta Nuova bis zur Porta Felice.
Beachten Sie, dass Sie sich vorab informieren, ob Ihr Fahrzeug aufgrund bestimmter Abgasnormen in die Innenstadt darf. Den Zugangspass können Sie bei der Mobilitätszentrale der Stadt Palermo AMAT, Via A. Borrelli 16 (nahe Piazza Croci) oder deren Büros (Via Gusti, Piazza A. de Gasperi, Via Basile, Hauptbahnhof) erhalten oder in Geschäftsstellen des italienischen Automobilclubs ACI sowie online erwerben. Beachten Sie, dass Sie das Ticket nach dem Kauf über die App PalerMoblità oder online aktivieren müssen. Motorräder sowie Elektrofahrzeuge können von der Gebühr befreit werden, müssen sich jedoch vorab registrieren.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der E-mail [email protected] zur Verfügung. Beachten Sie auf Ihrer Reise die geltenden Mautbestimmungen und reisen Sie unbeschwert durch Österreich mit unserer digitalen Vignette. Bestellen Sie ganz bequem und einfach Ihre Vignette bei uns. Profitieren Sie von der