In Österreich besteht die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, auf den entsprechenden Maut- bzw. Vignettenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen eine gültige Maut bzw. Vignette mitzuführen. Maut wird erhoben in Form von Vignette, Streckenmaut oder GO Maut. Die Vignette ist gültig für die meisten Autobahn- und Schnellstraßen-Abschnitte, nicht aber für Landes- und Bundesstraßen. Ausgewählte Autobahn- bzw. Schnellstraßenabschnitte mit besonders hohen Instandhaltungskosten sind streckenmautpflichtig: Anstatt der sonst gültigen Vignette, muss eine Streckenmaut für die entsprechenden Abschnitte entrichtet werden. Sowohl Streckenmaut als auch Vignette gelten für Autos bis 3,5 Tonnen. Die GO-Maut gilt für KFZ mit mehr als 3,5 Tonnen hzG. Um mit einem LKW Autobahnen und Schnellstraßen befahren zu dürfen, muss eine GO-Box erworben werden, über die die Maut entrichtet wird. Eine GO-Box kann an Vetriebsstellen der Asfinag erworben werden.
Registrieren Sie Ihre Vignette für Mautstraßen in Österreich bei Digitale-Vignette-Online.at. Die Vignetten-Produkte sind sofort gültig:
Sowohl die Vignette als auch die Streckenmaut sind als Klebevignetten in Asfinag-Vertriebsstellen (z. B. Tankstellen) erhältlich. Ebenfalls können Streckenmaut und Vignette als Digitale Streckenmaut und Digitale Vignette registriert werden. Bei den Digitalen Versionen werden die Daten des Nummernschildes und der Vignettenstatus in einer zentral abrufbaren Datenbank gespeichert und der Status der Vignette oder Streckenmaut kann automatisch anhand des Nummernschilds abgefragt werden.
Wichtig: Bei Registrierung über die Asfinag besteht für Privatpersonen eine 18tägige Wartezeit. Bei Registrierung über private Anbieter wie Digitale-Vignette-Online.at entfällt die Wartezeit und die Vignetten werden sofort nach Bestellung registriert und freigeschaltet.
In Österreich gibt es für Mautsraßen Vignette und Streckenmaut. Die Vignette ist mit Ausnahme von bestimmten Streckenmautabschnitten auf allen Autobahnen und Schnellstraßen notwendig. Abschnitte mit besonders hoher Belastung und Instandhaltungskosten sind von der Vignettenpflicht befreit und benötigen stattdesssen eine Streckenmaut auf diesen Mautstraßen. Weitere Informationen zum Unterschied zwischen Streckenmaut und Vignette in Österreich, finden Sie in unserem Artikel zur Videomaut in Österreich.
Gültigkeit ab sofort oder auf Wunsch später.
Gültigkeit ab sofort oder auf Wunsch später.
Gültig vom 01.12.2024 bis zum 31.01.2026
Besonders häufig vorkommende Fragen haben wir bereits für Sie beantwortet. Schauen Sie dafür in unsere FAQ!