Die im europäischen Raum gängige Sondermaut wird in Österreich als Streckenmaut (früher Videomaut) bezeichnet (Achtung: Verwechslungsgefahr mit der streckenbezogenen Maut). Die Streckenmaut (Sondermaut) wird für bestimmte Strecken erhoben, die weder einer Vignettenpflicht, noch einer streckenbezogenen Maut unterliegen. D. h. auch wenn Sie eine Vignette für die Nutzung von Autobahnen erworben haben oder bereits mit Hilfe der GO-Box Ihre streckenbezogene Maut entrichtet haben, gibt es Streckenabschnitte, für die eine zusätzliche Gebühr (Sondermaut) anfällt. Die Sondermaut gilt somit für alle, die diese bestimmte Strecke nutzen möchten.
Alle Fahrzeughalter, die eine Sondermautstrecke nutzen möchten, müssen die Streckenmaut (Sondermaut) bezahlen. Fahrzeuge mit einer (digitalen) Vignette, also Fahrzeuge mit einem Gewicht unter 3,5 t tzGm, bezahlen einen zusätzlichen Betrag zu ihrer Vignette. Die Streckenmaut (Sondermaut) können Sie digital bei uns erwerben. Fahrzeuge, die einer streckenbezogenen Maut (über 3,5 t tzGm) unterliegen, müssen nicht extra die Streckenmaut zahlen, denn der Betrag wird automatisch beim Befahren der Strecke durch die GO-Box berücksichtigt. Die Rechnung der GO-Box wird entweder im Voraus (Pre-Pay) oder im Nachhinein (Post-Pay) bezahlt. Da der Tarif von der gefahrenen Strecke, der Anzahl der Achsen, der Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie dem Emissionsausstoß des Fahrzeugs berechnet wird, kann das auch schon vor der Fahrt berechnet und bezahlt werden. Das bedeutet, dass zwar alle Fahrzeughalter eine Streckenmaut zahlen müssen, dies bei Fahrzeugen über 3,5 t tzGm aber automatisch passiert und es deshalb so wirkt, als müssten Sie nichts zahlen.
Sondermautstrecken sind oft Tunnel oder Passstraßen in Österreich, da die Instandhaltung dieser Strecken mit höheren Kosten verbunden ist. Sollten Sie also eine Streckenmaut (Sondermaut) passieren, müssen Sie eine zusätzliche Gebühr bezahlen. Diese Gebühr ist wie bei der Vignette ein Pauschalbetrag, der sich je nach Fahrzeugklasse (über oder unter 3,5 t tzGm) unterscheidet. Außerdem ist zu beachten, dass die meisten Sondermautstrecken durch vignettenpflichtige Zufahrtsstraßen oder streckenbezogene Zufahrtsstraßen erreicht werden können. Daher sollten Sie immer, unabhängig von der Sondermautstrecke, eine Vignette oder eine GO-Box erwerben.
Die folgenden Tunnel und Passstraßen sind Sondermautstrecken. Daher müssen Sie für die Nutzung eine zusätzliche Gebühr bezahlen:
Die folgenden Tunnel sind keine Sondermautstrecken, d.h. es fallen zusätzlich zu Ihrer bereits erworbenen Vignette oder der Entrichtung der streckenbezogenen Maut keine Gebühren an. Somit stellen der Landecker Tunnel und der Pfändertunnel eine Ausnahme dar, da die meisten Tunnel und Passstraßen in Österreich Sondermautstrecken sind.
Es ist zu beachten, dass für den Landecker Tunnel eine Vignettenpflicht gilt, während die Vignettenpflicht beim Pfändertunnel für Motorräder und Pkws entfällt.
Das DMC-Team wünscht Ihnen viel Spaß auf Ihrer Reise!